Bildungsurlaub mit dem Bildungswerk möglich!
Ab sofort können ausgewählte Veranstaltungen auch im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes als Bildungsurlaubs besucht werden.
Das Bildungswerk ist eine durch die Bezirksregierung Münster nach § 10 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung.
In Nordrhein-Westfalen haben Beschäftigte einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser erlaubt es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich fünf Tage pro Kalenderjahr für anerkannte politische oder berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von der Arbeit freistellen zu lassen. Ziel des Bildungsurlaubs ist es, die persönliche, berufliche und gesellschaftliche Kompetenz der Teilnehmenden zu stärken.
Zeit für mich – Raum für Neues!
Unter diesem Titel stehen im Bildungsprogramm 2026 qualifizierte Veranstaltungen zur Auswahl, die wertvolle Einblicke in Natur, Ökologie, Politik und die persönliche wie berufliche Weiterentwicklung vermitteln.
Mit diesen neuen Angeboten möchten wir ein starkes Zeichen setzen für lebenslanges Lernen, nachhaltige Naturbildung und persönliche Weiterentwklicklung!
Informationen rund um den Bildungsurlaub finden Sie hier:
Folgende Veranstaltungen des Bildungswerk aus dem Bildungsprogramm 2026 bieten sich für einen Bildungsurlaub an:
