Die Naturschutzgebiete und insbesondere das Zwillbrocker Venn ziehen auch in der Winterzeit zahlreiche Besucherinnen und Besucher an. Die besondere Landschaft und die winterliche Ruhe laden zu Spaziergängen und Naturbeobachtungen ein. Viele Fotos zeigen eindrucksvoll die schönen Stimmungen dieser Jahreszeit - vielen Dank dafür!
Bitte den ausgewiesenen Wegen folgen!
Denn dies ist auch im Winter besonders wichtig. Viele Tiere, wie zum Beispiel die bei uns überwinternden Vögel, sind jetzt auf ungestörte Rückzugsräume angewiesen. Schilfflächen, Uferbereiche und wassernahes Gehölz bieten Schutz in einer ohnehin anspruchsvollen Zeit der Nahrungsknappheit. Zudem beginnt bei einigen Vogelarten bereits die sensible Balz- und Paarungsphase. Dabei können Störungen dafür sorgen, dass im nahenden Frühjahr Brutplätze verwaist bleiben. Uns erreichen aktuell vermehrt Fotos in den sozialen Medien, die Menschen abseits der Wege oder sogar auf den Eisflächen zeigen. Das schadet nicht nur dem Gebiet, sondern gefährdet auch die Tiere und Pflanzen, die hier vorkommen.
Offizielle Information:
In Naturschutzgebieten wie dem Zwillbrocker Venn ist es gesetzlich verboten, die Wege zu verlassen – auch zum Eislaufen. Solche Regelungen sind in den Landschaftsplänen des Kreises Borken festgeschrieben worden und können hier nachgelesen werden: Landschaftspläne - Kreis Borken. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.
Danke für eure Rücksicht und eure Unterstützung.
Wenn ihr beschädigte oder demontierte Zäune bzw. Absperrungen entlang des Rundwegs entdeckt, gebt uns bitte Bescheid. Damit helft ihr aktiv, das Schutzgebiet und seine Bewohner zu bewahren.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass das Zwillbrocker Venn auch in Zukunft ein sicherer Rückzugsort für Tiere und Pflanzen als auch ein besonderer Ort für uns alle bleibt.


