Im Bereich des Vogelschutzgebiets (VSG) „Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes“ zwischen Gronau und Ahaus wird bereits seit Jahrzehnten von der Salzgewinnungsgesellschaft Westfalen mbH (SGW) im Kavernenfeld Epe unterirdisch Salz abgebaut. Die entstehenden Kavernen werden als Zwischennutzung zur Speicherung von Öl und Gas genutzt. Mit der Verabschiedung der FFH-Richtlinie wurde das Instrument der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) eingeführt, das im Genehmigungsverfahren zum Rahmenbetriebsplan für die 6. Solefelderweiterung der SGW im Jahr 1998 seine erste Anwendung fand. Die hohe Nachfrage von Gasversorgern nach Speicherraum führt seitdem zu einer Vielzahl weiterer Bauvorhaben und zur Errichtung weiterer Betriebsgelände im unmittelbaren Umfeld des VSG. Damit stieg auch die Zahl der das VSG gleichzeitig oder aufeinanderfolgend möglicherweise beeinträchtigenden Pläne und Projekte.
Da im Rahmen der FFH-VP auch kumulative Wirkungen voneinander genehmigungsrechtlich unabhängiger Einzelvorhaben zu berücksichtigen sind, ergab sich die Notwendigkeit, ein Instrument zu entwickeln, das die kumulative Ermittlung, Prognose und Bewertung der Auswirkungen aller im betrachteten Teilgebiet des VSG stattfindenden Beeinträchtigungen in belastbarer und standardisierter Form ermöglicht.
Im Zuge der Genehmigung der 6. Solefelderweiterung wurde daher zwischen der Höheren Landschaftsbehörde (Bezirksregierung Münster, Dez. 51, Fachbehörde) und der Salzgewinnungsgesellschaft Westfalen mbH (SGW) im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung beschlossen, dass die SGW „ein GIS-gestütztes Modell zur Erfassung der jeweils geschützten Vogelarten dienenden Habitatstrukturen (Darstellung der räumlich differenzierten Erhaltungsziele für das Gebiet)“ erstellt. „Das (...) abgestimmte Modell wird als Bewertungsmaßstab anerkannt und wird bei allen zukünftigen Vorhaben (...) angewandt, um eine summarische Betrachtung aller Pläne und Projekte auf Basis des günstigen Erhaltungszustandes des Vogelschutzgebiets zu ermöglichen.“.
Mit der Entwicklung wurde von der SGW eine Arbeitsgruppe an der Biologischen Station Zwillbrock e.V. beauftragt. Das Verfahren wurde für die Umsetzung der FFH-VP für Rastvögel entwickelt und trägt den Namen BEkS Rast (Bewertung der Erheblichkeit kumulativer Störwirkungen auf Rastvögel).
BEkS Rast wurde im Jahr 2011 mit den beteiligten Genehmigungs- und Fachbehörden (Genehmigungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 [Bergbau und Energie in NRW], Dezernat 62 [Energetische Rohstoffe im Tiefbau, Untergrundspeicherung], Fachbehörde Bezirksregierung Münster, Abteilung 5 [Umwelt und Arbeitsschutz], Dezernat 51 [Landschaft, Fischerei] sowie Ministerium für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Abteilung III [Forsten, Naturschutz], Referat III-4 [Biotop- und Artenschutz, NATURA 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz]) abgestimmt und wird seitdem bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung als geeignetes Instrument vom Projektträger regelmäßig eingefordert.