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AGB & ARB

Auf dieser Seite finden Sie die allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) für Veranstaltungen sowie die allgemeinen Reisebedingungen (ARB) für mehrtägige Studienfahrten der Biologischen Station Zwillbrock e.V.:

Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) der Biologischen Station Zwillbrock e.V.

1. Allgemeine Hinweise

Die Veranstaltungen werden von der Biologischen Station Zwillbrock e.V. (nachfolgend: BSZ) durchgeführt und sind grundsätzlich für alle offen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit Teilnehmenden und der BSZ ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Teilnehmenden sind nur dann verbindlich, wenn die BSZ sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Mit der verbindlichen Anmeldung erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen, die ihnen vor der Buchung übermittelt werden bzw. im Internet unter www.bszwillbrock.de eingestellt worden sind, ausdrücklich und vorbehaltlos an.

2.2 Die Anmeldung kann online auf der Internetseite der BSZ oder schriftlich durch Rücksendung eines rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldebogens, der von der BSZ angefordert werden kann, erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn eine Einzelveranstaltung ausfällt, bereits belegt ist oder die Teilnehmenden auf der Warteliste nachrücken.

2.3 Die Daten der Teilnehmenden werden nur veranstaltungs- und vereinsintern genutzt; sie werden darüber hinaus nicht an Dritte weitergegeben. Mit der elektronischen Speicherung und Weiterverarbeitung zum Zwecke der BSZ erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich einverstanden.

3. Leistungsbeschreibung und Änderung des Veranstaltungsangebots

3.1 Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in dem jeweils aktuellen Veranstaltungskatalog oder sonstigen Medien der BSZ aufgeführt bzw. veröffentlicht ist und die insoweit Bestandteil des Vertrages ist.

3.2 Die BSZ ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen (z.B. Aktualisierungsbedarf, inhaltliche und methodische Weiterentwicklung, didaktische Optimierung) vorzunehmen, sofern sie den Kern der Veranstaltung bzw. das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

3.3 Gleiches gilt auch für einen notwendigen Ersatz des/der angekündigten Dozent*innen durch eine/n Gleichqualifizierten bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund und/oder Verschiebung im Ablaufplan aus zwingenden organisatorischen Gründen. In derartigen Fällen wird sich die BSZ bemühen, die Teilnehmenden rechtzeitig über die Änderung zu unterrichten.

4. Absage von Veranstaltungen

4.1 Die BSZ behält sich die Absage von Veranstaltungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. bei kurzfristigem Ausfall der Dozent*innen, unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände) vor.

4.2 Voraussetzungen für die Durchführung einer Veranstaltung ist das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen, soweit nicht etwas anderes angegeben ist.

4.3 Wird die Mindestteilnehmerzahl bis 2 Werktage vor der Veranstaltung nicht erreicht, so behält sich die BSZ vor, die betreffende Veranstaltung abzusagen. In jedem Fall ist die BSZ bemüht, Absagen an die in der jeweiligen Anmeldung genannten Adresse so rechtzeitig wie möglich schriftlich (auch per E-Mail, Fax etc.) mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch fernmündlich erfolgen.

4.4 Bei einer Absage durch die BSZ wird diese vorrangig versuchen, die Teilnehmenden – ohne Mehrkosten – auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern die Teilnehmenden damit einverstanden sind.

4.5 Muss eine Veranstaltung abgesagt werden und können die Teilnehmenden nicht auf eine andere von der BSZ angebotene Veranstaltung ausweichen, werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet.

5. Gebühren, Zahlungsverfahren, Verzug

5.1 Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Teilnahmegebühr und der anfallenden Materialkosten.

5.2. Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach der Art und Dauer der Veranstaltung und ist dem Programmheft jeweils einzeln zu entnehmen.

5.3. Die Teilnahmegebühren werden nach der Veranstaltung eingezogen.

Sie erteilen der BSZ mit der Kursanmeldung ein SEPA Basislastschriftmandat. Darin ermächtigen die Teilnehmenden die BSZ, Zahlungen von ihrem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weisen sie ihrem Zahlungsdienstleister (in der Regel seine kontoführende Bank) an, die von der BSZ auf die Konten der Teilnehmenden gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen.

Wird statt der Teilnehmenden eine andere Person als Zahlungspflichtig vereinbart (= abweichende/r Zahler*in), erteilt diese/r der BSZ zur Durchführung der Zahlung ein SEPA Basislastschriftmandat.
Das SEPA Basislastschriftmandat gilt bis auf Widerruf auch für künftige Anmeldungen.

Der Einzug der Teilnahmegebühren erfolgt erst nach der Veranstaltung unter Berücksichtigung der Wochenend- und Feiertage zu festgesetzten Fälligkeitsterminen:

Veranstaltung findet statt vom: Fälligkeitstermin
01. bis 15. eines Monats 31. des lfd. Monats
16. bis 31. eines Monats 15. des darauffolgenden Monats

Falls der Fälligkeitstermin auf einen Samstag/Sonntag oder Feiertag fällt, erfolgt die Abbuchung am folgenden Werktag. Anstelle des Bankeinzuges kann bei der Anmeldung auch eine Barzahlung in der BSZ zu folgenden Öffnungszeiten erfolgen:

Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.30 Uhr, Fr. bis 14.30 Uhr.
Nach Rücksprache mit der BSZ und deren Zustimmung sind auch Überweisungen möglich auf das Konto der BSZ:
Volksbank Gronau-Ahaus,

IBAN: DE30 4016 4024 0028 5085 00,

BIC: GENODEM1GRN

5.5 Bei Buchungen von Gruppen ab 8 Personen aus unserem termingebundenen Angebot bitten wir um Vorkasse.

5.6 Im Verzugsfalle kann die BSZ für jedes Mahnschreiben pauschal 5,00€ sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a., vom Zahlungspflichtigen verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt den Teilnehmenden unbenommen.

6. Rücktritt

6.1 Die Teilnehmenden können jederzeit von einer Veranstaltung zurücktreten.

6.2.1 Der Rücktritt von Veranstaltungen bis 20€ ist bis fünf Werktage vorher kostenfrei möglich, danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

6.2.2 Bei Rücktritt von Veranstaltungen über 20€ ist bis fünf Werktage vorher in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 10€ fällig, danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

6.3 Rücktritte sollten schriftlich gegenüber der BSZ erklärt werden. Für die Bemessung der Frist ist das Datum des Eingangs bei der BSZ maßgeblich.

7. Hinweis auf Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung der BSZ ist im Internet unter
www.bszwillbrock.de eingestellt.

8. Firmensitz der Veranstalterin

Biologische Station Zwillbrock e.V.,
Zwillbrock 10, 48691 Vreden
Kontakt: Tel.: 02564 – 986020,
E-Mail: bildungswerk@bszwillbrock.de
Vereinsregister: Amtsgericht Coesfeld, Register-Nr. 1379
Geschäftsführer: Dr. Dietmar Ikemeyer
Vorstand: Friedrich Pfeifer, Dr. Christoph Lünterbusch, Hermann Holtkamp

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) für mehrtägige Studienfahrten der Biologischen Station Zwillbrock e.V.

Die nachfolgenden ARB ergänzen die §§ 651a bis y BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Biologischen Station Zwillbrock e.V. (kurz: BSZ) als Reiseveranstalterin und den Teilnehmenden.

1. Allgemeine Hinweise

Die angebotenen Studienfahrten werden von der BSZ eigenverantwortlich durchgeführt, soweit nichts anderes angegeben. Die Veranstaltungen sind grundsätzlich für jeden offen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit Reisenden über Studienfahrten mit der BSZ ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Reisenden sind nur dann verbindlich, wenn die BSZ sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Mit ihrer verbindlichen Anmeldung erkennen die Reisenden für sich und ihre Mitreisenden diese ARB, die ihnen vor der Buchung übermittelt werden bzw. im Internet unter www.bszwillbrock.de eingestellt worden sind, ausdrücklich und vorbehaltlos an.

2.2 Die Anmeldung kann schriftlich durch Rücksendung eines rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldebogens, der von der BSZ angefordert werden kann, erfolgen. Eine Anmeldung ist auch online möglich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, soweit dann noch Plätze frei sind.

2.3 Mit ihrer Anmeldung bieten die Reisenden der BSZ den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der genannten Leistungsbeschreibung und Preise sowie des Formblattes zur Unterrichtung der Reisenden bei einer Pauschalreise nach
§ 651a BGB an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung durch BSZ zustande.

2.4 Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist die Veranstalterin an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn die Reisenden innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

3. Bezahlung

3.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat die BSZ eine Insolvenzversicherung bei der R+V Versicherung abgeschlossen. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins erfolgen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Reisebestätigung.

3.2 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Eine Rechnung befindet sich bei der Reisebestätigung.

3.3 Leisten die Reisenden die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die BSZ berechtigt, nach Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die Reisenden mit Rücktrittsgebühren gemäß den Ziff. 6.1 und 6.2 zu belasten.

Wenn die Reisenden die Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich die BSZ zudem vor, ab der 2. Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 5,00€ je Mahnung sowie pauschale Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleiben den Teilnehmenden unbenommen.

4. Leistungen der BSZ

4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Katalog, Internetseite, Flyer), dem Formblatt zur Unterrichtung der Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB sowie den vorvertraglichen Unterrichtungen und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

4.2 Änderungen wesentlicher Leistungsänderungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, und die von der BSZ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die BSZ ist verpflichtet, die Reisenden über wesentliche Reiseänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.3. Für den Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben der Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, sind die Reisenden berechtigt, innerhalb einer von der BSZ gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder
- die Änderung anzunehmen oder
- unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder
- die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die BSZ eine solche Reise angeboten hat.

Die Reisenden haben die Wahl, auf die Mitteilung von der BSZ zu reagieren oder nicht. Wenn die Reisenden gegenüber der BSZ reagieren, dann können sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Reisenden gegenüber der BSZ nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

Hierauf sind die Reisenden in der Erklärung gemäß Ziffer 4.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

5.1. Ist in der Reiseausschreibung einer mehrtägigen Studienfahrt eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt und wird diese nicht erreicht, so kann die BSZ den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist erklären, jedoch spätestens
a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen
b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen
c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.

5.2. Wird die BSZ aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert, so hat sie unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes den Rücktritt zu erklären.

5.2. Wenn die BSZ infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, erhalten die Reisenden die bereits auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurück.

6. Rücktritt durch die Reisenden vor Reisebeginn, Rücktrittsgebühren

6.1 Die Reisenden können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der BSZ. Den Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären. Wenn die Reisenden von der Reise zurücktreten oder die Reise nicht antreten, verliert die BSZ den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann sie, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihr zu vertreten ist und nicht ein Fall unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt bzw. Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung sind dabei berücksichtigt.

6.2 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen bzw. Reiserücktritt ab Zugang der Rücktrittserklärung der Teilnehmenden:
- bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
- ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises
- ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
- 2 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 80% des Reisepreises

6.3 Es bleibt den Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten als die von der BSZ in der im Einzelfall angewendete Pauschale angefallen sind.

7. Reiseversicherungen

Die BSZ empfiehlt den Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Die Versicherung ist in dem vertraglich vereinbarten Reisepreis nicht eingeschlossen.

8. Abhilfe, Minderung, Kündigung

8.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, können die Reisenden Abhilfe verlangen. Die BSZ kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Soweit die BSZ infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, können die Reisenden weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

8.2 Die Reisenden können nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

8.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die BSZ innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können die Reisenden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn den Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der BSZ erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der BSZ verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse der Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten die Reisenden den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden der BSZ nur die auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für sie von Interesse waren.

9. Haftung

9.1 Bei Vorliegen eines Mangels können die Reisenden unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die BSZ nicht zu vertreten hat. Sie können Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

9.2 Die vertragliche Haftung der BSZ für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Veranstalterin herbeigeführt wird oder
b) soweit die für einen Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.3 Für alle gegen die BSZ gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem/r und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.4 Die BSZ haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für die Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der Veranstalterin BSZ sind.

9.5 Die BSZ haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schaden der Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der BSZ ursächlich geworden ist.

9.6 Alle Reisenden sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten (Schadensminderungspflicht).

9.7 Die Reiseleitung oder sonstige Mitarbeitende der BSZ vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

9.8 Haben die Reisenden gegen die BSZ Anspruch auf Schadenersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so müssen sich die Reisenden den Betrag anrechnen lassen, den sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften haben.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser ARB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Reisenden und der BSZ findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis.

10.3 Für Klagen gegen die Reisenden bzw. sonstige Vertragspartner der BSZ, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von der BSZ vereinbart.

10.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen der BSZ ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

10.5. Hinweis auf Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung der BSZ ist im Internet unter www.bszwillbrock.de eingestellt.

10.6. Die Sicherheit von Übermittlungen von E-Mails kann nicht garantiert werden. Via E-Mail übermittelte Informationen können abgefangen oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werden, verspätet oder unvollständig ankommen, oder Viren enthalten. Die BSZ übernimmt daher keine Gewähr für Irrtümer oder Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf die Übermittlung via E-Mail zurückzuführen sind. Sofern Sie uns Ihre E-Mail überlassen, bzw. selbst unverschlüsselte E-Mails zusenden, gehen wir von einer eigenverantwortlichen Wahl aus, die oben genannten Risiken einzugehen.

11. Gültigkeit

Diese ARB entsprechen dem Stand von 07/2018 und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt neu begründeten Vertragsverhältnisse. Die ARB bleiben so lange gültig, wie seitens der BSZ keine Neuregelung vorgenommen worden ist.

12. Firmensitz der Veranstalterin

Biologische Station Zwillbrock e.V.,
Zwillbrock 10, 48691 Vreden
Kontakt: Tel.: 02564 – 986020, E-Mail: Bildungswerk@bszwillbrock.de
Vereinsregister: Amtsgericht Coesfeld, Register-Nr. 1379
Geschäftsführer: Dr. Dietmar Ikemeyer
Vorstand: Friedrich Pfeifer, Dr. Christoph Lünterbusch, Hermann Holtkamp