Zum Inhalt springen
© C. Rückriem

Preise & AGB

Individuelle Angebote auf Anfrage

Das Gästehaus Zwillbrock kann von Gruppen ab 8 Personen für mindestens 2 Übernachtungen gebucht werden. Der Gesamtpreis setzt sich aus der Dauer des Aufenthalts, der Anzahl der Gäste und einer Pauschale zusammen.

Ihr möchtet einen Aufenthalt im Gästehaus Zwillbrock anfragen?

Bitte kontaktiert uns unter 02564-98 60-0 oder bildungswerk@bszwillbrock.de und nennt uns

  • Euren vollständigen Namen
  • Daten der Ankunft und Abreise,
  • Anzahl der Personen

Nach Klärung der Verfügbarkeit unterbreiten wir euch gerne ein Angebot.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wie kann ich das Gästehaus Zwillbrock für meine Gruppe buchen?
Wie kann ich bezahlen?
Wie kann ich stornieren, wenn etwas dazwischen kommt?

Antworten auf diese und weitere Fragen findet hier.

Das Gästehaus Zwillbrock wird von der BSZ unterhalten. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit Gästen und der BSZ ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Gastes sind nur dann verbindlich, wenn die BSZ sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich oder per Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.

a.  Die Übernachtung im Gästehaus Zwillbrock ist ausschließlich für Gruppen mglich. Interessenten können eine Buchungsanfrage an die BSZ stellen (z.B. mündlich oder in Textform), mit folgenden Angaben: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen. Eine direkte Buchung findet nicht statt. Daraufhin übermittelt die BSZ ein Angebot, die AGB sowie die Hausordnung.

c. Nehmen die Interessenten das Angebot an, kommt der Belegungsvertrag mit dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande, die schriftlich oder per Textform erfolgen kann. Mit der verbindlichen Anmeldung erkennt der Gast die AGB und die Hausordnung, die auch im Internet unter www.bszwillbrock.de eingestellt ist, ausdrücklich und vorbehaltlos an.

d. Vertragspartner sind einerseits BSZ und andererseits der Buchungsanfragende sowie die von ihm vertretene Gästegruppe. Alle Personen der Gästegruppe haften gegenüber der BSZ als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag.

f. Eine Änderung der Anzahl der Übernachtungsgäste muss schriftlich bis 3 Tage vor der Anreise erfolgen und bedarf der Zustimmung der BSZ per Textform.

g. Erfolgt der Aufenthalt im Gästehaus über die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung des Bildungswerks der BSZ, so gelten die AGB, bzw. ARB des Bildungswerks der BSZ.

a. Die BSZ ist verpflichtet, das Gästehaus ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen.

b. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 13:00Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss in der Regel bis 16:00Uhr erfolgen.

c. Das Gästehaus der BSZ verfügt über insgesamt 8 Schlafräume. Das Erdgeschoss (Etage EG) verfügt über 4 Zimmer mit 1x einem Bett, 1x zwei Betten (Etagenbett), 1x 4 Betten (2x Etagenbett) und 1x 6 Betten (3x Etagenbett). Das Obergeschoss (Etage OG) verfügt über 4 Zimmer mit 4x 4 Betten (je 2x Etagenbett). Zu allen Schlafräumen gehört ein eigenes Bad, welches teils über einen Flur zu erreichen ist. Die Zimmer sind einfach, zweckmäßig und ansprechend ausgestattet. Ein Wäscheset pro Gast, bestehend aus einem Laken, einem Kopfkissen- und Bettbezug sowie einem kleinen Handtuch ist enthalten. Weiterhin steht ein Seminarraum mit Präsentationstechnik und ausgestatteter Küchenzeile zur Verfügung (Induktionsherd, Kühlschrank mit Eisfach, Geschirr, Besteck, Kochgeschirr, Mikrowelle, Gastro-Spülmaschine). Im Außenbereich steht den Gästen eine Terrasse mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung.

d. Die Mitarbeitenden der BSZ sind während der Geschäftszeiten (montags bis donnerstags: 8:30Uhr - 16:00Uhr, freitags: 8:30Uhr - 14:00Uhr) für die Gäste ansprechbar. Außerhalb der Geschäftszeiten ist eine organisatorische Notversorgung gesichert. Darüber hinausgehende Serviceleistungen bedürfen gesonderter Absprachen und werden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.

a. Mit ihrer verbindlichen Anmeldung erkennt der Gast die Hausordnung ausdrücklich und vorbehaltlos an.

b. Das Gästehaus ist am Abreisetag bis 10Uhr zu räumen. Im Falle einer verspäteten Räumung kann die BSZ für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13 Uhr 50% des aktuell gültigen Tagespreises in Rechnung stellen, ab 13Uhr sodann 100%.

c. Die Nutzung von Schlafsäcken, auch Jugendherbergsschlafsäcken, ist nicht erlaubt.

d. Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes müssen beachtet werden, die Einhaltung obliegt der Gruppenleitung.

e. Die Mitnahme von Tieren ist untersagt, ausgenommen hiervon sind Assistenzhunde.

a. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Buchungspreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 21 Tage vor dem Aufenthalt im Gästehaus fällig. Eine Rechnung befindet sich bei der Buchungsbestätigung.

b. Wird die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten geleistet, so ist die BSZ berechtigt, nach Mahnung mit Nachfristsetzung vom Buchungsvertrag zurückzutreten und entsprechend Rücktrittsgebühren zu berechnen.

c. Wenn die Zahlungen trotz Fälligkeit nicht geleistet werden, behält sich die BSZ zudem vor, ab der 2. Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 5€ je Mahnung sowie pauschale Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt unbenommen.

d. Ausfallzahlungen - Wenn die Belegung gebuchter Betten/Zimmer nicht in Anspruch genommen wird, behält die BSZ den Anspruch auf den vereinbarten Preis für die gebuchten Leistungen.

e. Es gilt die aktuelle Preisliste, die im Internet unter www.bszwillbrock.de eingestellt ist.

1. Bei einem Rücktritt (Stornierung) des Vertrages durch den Gast bis 21 Tage vor dem Anreisetag ist eine Stornierungsgebühr von 10€ fällig.

2. Bei einem späteren Rücktritt (Stornierung) ab 20 Tage vor dem Anreisetag ist eine Stornierungsgebühr von 80%, bei Buchung einer Halbpension vom 70% des vertraglich vereinbarten Preises zu leisten.

3. In beiden vorgenannten Fällen wird dem Gast der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerem Maße eingetreten ist oder die ersparten Aufwendungen wesentlich höher waren, als die vorgenannten Pauschalen.

4. Der Rücktritt ist schriftlich oder in Textform zu erklären.

5. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn sie durch den Gast oder mit dessen Bevollmächtigung durch eine dritte Person erklärt wird. Im Fall der Vertretung ist eine von dem Gast unterzeichnete Vollmachtsurkunde vorzulegen.

6. Mit dem Anbruch des gebuchten Anreisetages ist ein Rücktritt wie auch eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Unberührt bleibt eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

a. Wird die BSZ aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert, so hat sie unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes den Rücktritt zu erklären.

b. Wenn die BSZ infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Buchungspreises verpflichtet ist, erhält der Gast die bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.

c. Die BSZ ist berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn

• die Hausordnung nicht beachtet wird,

• eine verlangte Vorauszahlung nach Verstreichen einer festgelegten Frist nicht geleistet wird,

• höhere Gewalt oder andere von der BSZ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

• es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass die Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung die Sicherheit der Gäste oder das Ansehen der BSZ in der Öffentlichkeit beeinträchtigen könnte;

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Zwecks, gebucht werden.

d. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

a. Wird die Buchungsleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast Abhilfe verlangen. Soweit die BSZ infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mangelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Gast Minderungsansprüche geltend machen.

b. Der Gast kann nach Rückkehr von seinem Aufenthalt eine Minderung des Buchungspreises verlangen, falls Buchungsleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

c. Wird ein Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die BSZ innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Gast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Buchungsvertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Gast der Aufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, der BSZ erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der BSZ verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt ist. Er schuldet der BSZ nur die auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teile des Buchungspreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

a) Haftung für eingebrachte Sachen

aa) Für eingebrachte Sachen haftet BSZ dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag, mindestens bis zu einem Betrag von 600€, höchstens aber bis zu 3.500€ sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800€.

bb) Die Haftung ist unbeschränkt, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von der BSZ oder ihren Leuten verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die sie zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme (von Geld, Wertpapieren, Wertsachen etc.) sie zur Aufbewahrung entgegen der Vorschrift des § 702 III BGB abgelehnt hat.

cc) Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nach Erlangen der Kenntnis von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung nicht unverzüglich gegenüber der BSZ davon Anzeige macht, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat.

dd) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gast, einem Begleiter des Gastes oder eine Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht wird.

dd) Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.

b) Haftung für andere Schäden

aa) Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind im Übrigen ausgeschlossen.

bb) Hiervon ausgenommen sind

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der BSZ oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters der BSZ oder eines Erfüllungsgehilfen der BSZ beruhen,
  • Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BSZ oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BSZ beruhen, sowie
  • Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen.

cc) Unberührt bleibt ferner die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer von BSZ ausdrücklich übernommenen Garantie.

Die Datenschutzerklärung der BSZ ist im Internet unter www.bszwillbrock.de eingestellt.

a. Änderungen oder Ergänzungen des Belegungsvertrages, der Reservierungszusage oder dieser AGB sowie aller in diesem Zusammenhang für den Gast zu erbringenden weiteren Leistungen der BSZ bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

b. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Belegungsvertrages zur Folge. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für den Belegungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

.

Biologische Station Zwillbrock e.V.
Zwillbrock 10, 48691 Vreden
Kontakt: Tel. : 02564 - 986020
E-Mail: bildungswerkbszwillbrockde

Vereinsregister: Amtsgericht Coesfeld, Register-Nr. 1379
Geschäftsführer: Dr. Dietmar Ikemeyer
Vorstand: Friedrich Pfeifer, Dr. Christoph Lünterbusch, Hermann Holtkamp

Nach oben