Sicher ist es den aufmerksamen BeobachterInnen im Zwillbrocker Venn nicht entgangen: In den vergangenen Wochen waren Bagger, Schlepper und Anhänger im Zwillbrocker Venn aktiv. Vom Aussichtsturm aus sind kahle Sandflächen im Osten der großen Heidefläche zu erkennen.
Hier wurden auf ca. 2 Hektar Fläche umfangreiche Wiederherstellungsmaßnahmen für die Feuchtheide durchgeführt. Dazu wurden stark von Pfeifengras bewachsene Flächen flach abgeschoben. Auf den neu entstandenen Rohböden finden die Heidesamen ideale Keimungsbedingungen vor, so dass sich hier in den nächsten Jahren wieder eine von Glocken- und Besenheide dominierte Vegetation entwickeln kann.
Früher war dieser Vorgang Bestandteil der Nutzung von Heideflächen: Der Oberboden mit den Heideplaggen wurde abgenommen ("Plaggenhieb") und dann als Einstreu in den Viehställen und schließlich als Dünger für die Felder genutzt. Diese Nutzung führte gleichzeitig zu einer Verjüngung der Heidebestände und trug damit zum Erhalt der Heidebestände bei. Diese historische Nutzung der Heiden findet schon lange nicht mehr statt, so dass heude die Heideverjüngung durch Pflegemaßnahmen unterstützt werden muss.
Derartige Maßnahmen wurden in der Vergangenheit in der Heide des Zwillbrocker Venns immer wieder einmal durchgeführt; die Spuren älterer Maßnahmen sind als gerade Linien im Heidebereich vom Aussichtsturm aus gut zu erkennen.
Die im Zwillbrocker Venn durchgeführten Maßnahmen sind Bestandteil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachen umgesetzt wird. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region, wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer, sollen dabei nachhaltig aufgewertet werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten, wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse, sollen gestärkt werden.
Für die zehnjährige Laufzeit des Projektes steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel werden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV). Die Gesamtkoordination des Projektes und die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen wurden an die Bezirksregierung Münster übertragen.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.sandlandschaften.de verfügbar.