Die Beweidung ist mit der Mahd die zentrale Pflegemaßnahme in Grünland-Lebensräumen. Sie wird in unseren Schutzgebieten zumeist von den Pächtern der Naturschutzflächen mit Rindern, Mutterkühen oder trocken stehenden Milchkühen umgesetzt.
Für den Erhalt unserer bodenbrütenden Vogelarten wie z.B. Kiebitz, Uferschnepfe oder Großer Brachvogel ist eine geringe Belastung durch Viehtritt während der Brutzeit ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Brut, so dass die Viehdichte auf den verpachteten Weiden zumeist reglementiert ist. Die geringe Viehdichte bedingt aber eine geringe Fraßleistung, so dass ein dauerhaft niedrigwüchsiger Bestand, wie er für die bodenbrütenden Vögel wichtig ist, nur auf nährstoffarmen Flächen mit einer dementsprechend niedrigen Aufwuchsleistung erreicht werden kann. Daher ist in den Beweidungs-Verträgen meist auch die Düngung stark reglementiert.
Auch für den Erhalt von Stillgewässern zählt Beweidung zu den wichtigen Erhaltungsmaßnahmen:
Das Weidevieh hält die Hochstauden und Gehölze am Ufer kurz. Dadurch wird die zumeist lichtliebende Unterwasservegetation nicht beschattet. Da außerdem Laubeintrag in das Gewässer maßgeblich zur Gewässeralterung beiträgt, verlangsamt die Beweidung der Gewässerufer auch die natürliche Gewässeralterung.
Einige Tier- und Pflanzenarten der Gewässerunfer profitieren auch davon, dass der Tritt des Weideviehs offenen Boden herstellt.
Auch in Moor- und Heidelebensräumen trägt die Beweidung dazu bei, die lichtliebenden Moor- und Heidepflanzen vor übermäßiger Beschattung und vor Laubfall zu schützen.