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© C. Rückriem

Natura 2000

Grenzenloser Naturschutz

Um die biologische Vielfalt Europas zu sichern, hat die Europäische Union den Naturschutz zu einer gemeinschaftlichen Aufgabe gemacht.

Mit der 1979 erlassenen Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von 1992 verpflichtet sie die Mitgliedsstaaten gefährdete wildlebende Pflanzen- und Tierarten sowie ihre natürlichen Lebensräume durch die Ausweisung von Schutzgebieten zu erhalten.

Diese Gebiete bilden gemeinsam das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000. Die Fotos auf dieser Seite zeigen einige auf dem Gebiet der Flamingoroute vorkommende Lebensräume und Arten unter europäischem Schutz.